Keine Aufbewahrungspflicht mehr für Lieferscheine

Für Lieferscheine gibt es seit dem 01.01.2017 keine Aufbewahrungspflicht mehr. Die Rechnung ersetzt nun den Lieferschein. Dies gilt allerdings nur, sofern die Rechnung alle notwendigen Angaben, welche zum Vorsteuerabzug erforderlich sind, enthält. Dies gilt auch für Zeiträume vor dem 01.01.2017. Überprüfen Sie daher sorgfältig ob tatsächliche alle Lieferscheine entsorgt werden können.

Kanzlei Lang