Anhebung des Höchstbetrags für Kleinstbetragsrechnungen

Anhebung des Höchstbetrags für Kleinstbetragsrechnungen von 150,00 € auf 200,00 €.
Was gehört in eine Kleinstbetragsrechnung? Dies sind:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers..
  • Ausstelldatum
  • Menge oder Art der Lieferung bzw. Dienstleistung
  • Bruttobetrag
  • Steuersatz
Kanzlei Lang