Reform der Insolvenzanfechtung

Der Bundestag hat die Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Somit sollen Gläubiger nun mehr Rechtssicherheit erhalten. Das Gesetz hierzu soll in Kürze verabschiedet werden. Hier die zentralen Punkte in Kürze:

  1. Verkürzung der Anfechtungsfrist von 10 auf 4 Jahre.
  2. Besserstellung von Gläubigern, die sich auf eine Ratenzahlung eingelassen haben.
  3. Bevorzugung des unmittelbaren Leistungsaustausches, sofern dieser innerhalb von 30 Tagen stattfindet.
  4. Zinsen auf die Anfechtungsforderung sind nun erst nach Eintritt des Verzugs zu zahlen.
  5. Lohnzahlungen an Arbeitnehmer können nach einer Frist von 3 Monaten grundsätzlich nicht mehr angefochten werden.
  6. Für unlautere Rechtshandlungen gilt weiterhin die Anfechtungsfrist von 10 Jahre.

Eins kann schon gesagt werden. Die neue Rechtslage soll nicht für Altfälle gelten. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz tatsächlich eine Entschärfung der Insolvenzanfechtung bringt oder nur die Zahl der Anfechtungsklagen steigen lässt.

Kanzlei Lang