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Immer wieder kommt es in Insolvenzen zu Problemen hinsichtlich des Nachweises und der Insolvenzverwalter erklärt die Stammeinlage sei nicht rechtsgültig eingezahlt worden. Dann ist guter Rat teuer. Meistens liegt die Gründung der Gesellschaft schon einige Jahre zurück und Belege sind nicht mehr vorhanden. Die Beweislast liegt aber beim Gesellschafter. Sofern der Nachweis nicht erbracht werden kann wird der Gesellschafter ein zweites Mal zur Kasse gebeten.
Es empfiehlt sich daher diese Belege gesondert aufzubewahren und zwar solange wie die Gesellschaft existiert. Eine weitere Möglichkeit für Neugründungen ist den Beleg elektronisch direkt beim Handelsregister mit der Eintragung der Gesellschaft zu hinterlegen. So ist jederzeit ein Zugriff möglich.
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