Vortrag über Haftungsgefahren für Steuerberater am 28.02.2018

Im Rahmen des Forums „Junger Steuerberater“, das in Münster beim ASW stattfindet, hält Steuerberaterin Dagmar Lang einen Vortrag über Haftungsgefahren für Steuerberater bei der Jahresabschlusserstellung.

Die Veranstaltung findet am 28.02.2018 im StBV – Geschäftsstelle Münster – statt.

Zum Inhalt:

Haftungsgefahren für Steuerberater bei der Jahresabschlusserstellung
Forum Junge Steuerberater 28.02.2018

Im Rahmen des „Forum Junge Steuerberater“ bietet der StBV Westfalen-Lippe jungen Kolleginnen und Kollegen regelmäßig Seminare und Workshops zu ausgewählten Fachthemen sowie zur Unterstützung bei organisatorischen und technischen Fragen der Kanzleiorganisation an. Neben dem fachlichen Beitrag steht hier bewusst die Möglichkeit des lockeren Austausches und des Netzwerkens im Vordergrund.

Zum Seminar:

Haftungsgefahren für Steuerberater bei der Jahresabschlusserstellung – Aus der Praxis für die Praxis

Durch das Urteil vom 26.01.2017 (IX ZR 285/14) hat der BG H die Pflichten des Steuerberaters bei der Jahresabschlusserstellung deutlich verschärft. Mit vorliegender Entscheidung gibt der BGH seine noch gar nicht so alte Rechtsprechung aus dem Jahr 2013 zu den Insolvenzhinweispflichten des Steuerberaters wieder auf. Bislang war der Steuerberater gut damit beraten sich zu möglichen Insolvenzantragspflichten nicht zu äußern, da es im Rahmen von Dauermandaten keine Verpflichtung dazu gab. Dazu hatte der BGH zuletzt in 2013 entschieden. An dieser Rechtsprechung wird nun an für den Steuerberater entscheidenden Stellen nicht mehr festgehalten.
Der BGH führt nun aus, dass ein Steuerberater auch bei der allgemeinen Beratung haftet, wenn er feststellt, dass ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag entstanden ist und er den Mandanten nicht darauf hinweist, dass dies auf einen Insolvenzgrund hindeuten könnte und weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Daraus folgt, dass der Steuerberater seinem Mandanten Schäden ersetzen muss, die durch verspätete Insolvenzantragstellung erfolgen, sofern die Schäden auf eine mangelhafte Bilanzerstellung beruhen. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Pflichten des Steuerberaters und vermittelt das notwendige Know-how.

Methode:

  • Vortrag
  • Diskussion
  • Praxisbeispiele

Für weitere Informationen nutzen Sie gerne den nachfolgenden Link:

Veranstaltungs-Informationen

Kanzlei Lang