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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
„Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der 3-wöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden könne, soll daher durch eine gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden.“
Quellen: gfw-Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbH, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht
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