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Aufgrund eines eindringlichen Appells der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) wurde seitens der Koalitionspartner beschlossen, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 bis zum 31.08.2021 verschoben werden soll.
Grund: Der Berufsstand ist seit Beginn der Corona-Krise rund um die Uhr für seine Mandanten im Einsatz. Egal ob Beratung zu Kurzarbeitergeld, KfW-Kredite, befristete Umsatzsteuersenkung, Überbrückungshilfe I und II, November- und Dezemberhilfe, zu all diesen Themen suchen die Mandanten den Rat und die Unterstützung ihres Steuerberaters und seiner Mitarbeiter:innen. Routinetätigkeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung gerieten darüber ins Stocken, die Fristeinhaltung der Steuererklärungen 2019 unmöglich. Deswegen benötigt die Praxis aufgrund der coronabedingten Mehrbelastungen verfahrensrechtliche Erleichterungen
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