Vortrag 17.03.2018 zum Thema Datenschutzgrundverordnung beim BVMW Hamm e.V.

Im Rahmen einer Veranstaltung des BVMW in Hamm, hat Frau Steuerberaterin Dagmar Lang einen Vortrag über die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutz Grundverordnung gehalten.

Zum Inhalt:

Ab dem 25. Mai 2018 tritt die EU Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft und ersetzt somit das Bundesdatenschutzgesetz. Folglich haben alle Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten, nutzen und speichern bis zu diesem Stichtag Zeit, ihre Datenverarbeitungsprozesse an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Die neue EU-DSGVO ersetzt das aktuelle Bundesdatenschutzgesetz und erlangt Gültigkeit in der Europäischen Union. Grundlage sind hier gleiche Befugnisse der Mitgliedstaaten bei Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sowie gleiche Sanktionen im Falle ihrer Verletzung

Besondere Aspekte sind:

– die Stärkung und Präzisierung der Rechte der betroffenen Personen

– Verschärfung der Auflagen für diejenigen, die personenbezogene Daten verarbeiten und darüber entscheiden

-vernachlässigter Datenschutz

-steigendes Gefährdungspotenzial durch moderne Technik

Erläuterungen

Frau Lang machte ihn Ihrem Vortrag die Dringlichkeit des Aktivwerdens deutlich und informierte die Teilnehmer umfassend über die komplexe Thematik zur neuen Datenschutzgrundverordnung. Den Anfang machte Sie mit Erläuterungen zu dem Begriff „personenbezogene Daten“ und unterschied zwischen automatisierter und nichtautomatisierter Verarbeitung derselben. In diesem Zusammenhang ging sie auch auf besondere Arten personenbezogener Daten, wie z.B.: rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, weltanschauliche Überzeugungen, ein.

Für die Unternehmer sei es wichtig die personenbezogenen Daten unter den festgelegten Bedingungen zu verarbeiten. Hier sei darauf zu achten das bei der Verarbeitung von z.B. Mitarbeiterdaten, Daten von Lieferanten, Kunden, Bewerbern u.a. Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen müssen oder für die Erfüllung eines Vertrages notwendig seien.

Um Schwachstellen und Risiken im Unternehmen zu eruieren sei es notwendig ein stimmiges Datenschutzkonzept zu erarbeiten. Datenschutz und -sicherung sei im Zeitalter der Digitalisierung das A & O, um sich als Unternehmer – besonders aus haftungsrechtlichen Gründen – abzusichern.

Bewusst sein sollte man sich auch über die Betroffenenrechte, wie z.B. das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung und Löschung.

Bei Datenschutzverstößen muss i.d.R. eine Meldung an die zuständige Behörde innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Hier kann es zu empfindlichen Geldbußen und Haftungsfällen kommen, die mit einem konzipierten Datenschutz erst gar nicht auftreten würden.

Deswegen ist Datenschutz immer Chefsache! Hierbei gilt es zu beachten, dass ein Datenschutzbeauftragter (zertifiziert oder extern) bestellt und an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss, wenn mehr als 9 Personen im Unternehmen Daten verarbeiten (automatisiert) oder bei mindestens 20 Personen bei Datenverarbeitung auf andere Weise.

Auch eine Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich bspw. Umgang mit Passwörtern, Kreditkartennummern, Internetnutzung usw. ist dringend handzuhaben.

Unter zu Hilfenahme von Musterdokumenten zeigte Frau Lang abschließend auf, wie Datenschutz unter den Vorgaben der neuen DSGVO rechtssicher vorangetrieben werden kann.

Résumé:

Die Teilnehmer verließen den Vortrag mit der Maßgabe dringend an den Anforderungen der DSGVO arbeiten zu müssen – denn Zeit ist endlich und Sicherheit auch.

Kanzlei Lang